Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über die Arbeit im Landtag sowie Einblicke in meinen Stimmkreis. Neben der Einbringung von Gesetzesinitiativen gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Landtagsabgeordneten die Kontrolle der Bayerischen Staatsregierung.
Während der Sitzungswochen des Landtags findet die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und im Plenum statt. Die parlamentarischen Initiativrechte eines Abgeordneten umfassen Gesetzentwürfe, schriftliche Anfragen, Anfragen zum Plenum, Anträge sowie Änderungsanträge. Dringlichkeitsanträge und Interpellationen werden von der Fraktion bzw. einer Gruppe von Abgeordneten eingebracht. In den Ausschüssen werden Anträge sowie Gesetzesentwürfe beraten und Beschlussempfehlungen erstellt. Im Plenum wird über Dringlichkeitsanträge der einzelnen Fraktionen debattiert sowie über Gesetzesvorlagen und Anträge beraten, die auf Basis der Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse zur Abstimmung gestellt werden.
Jede Person besitzt ein Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden (Petitionsrecht) und kann sich direkt mit Ihrer Petition an den Bayerischen Landtag wenden.
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden" (Artikel 115, Absatz 1 Bayerische Verfassung)
Der Landtag befasst sich mit allen Petitionen, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Ebenso werden Beschwerden und Eingaben, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Universitäten) richten, vom Parlament geprüft, falls diese Körperschaften staatlicher Aufsicht unterliegen. Für alle Angelegenheiten, die den Bund betreffen, ist der Deutsche Bundestag in Berlin zuständig.
Eine Petition müssen Sie schriftlich (per Brief oder Fax) und mit ihrer Adresse und Unterschrift versehen, an den Bayerischen Landtag - Maximilianeum - 81627 München senden.